Germany – Bavaria: Data retention and deletion on backup systems

aus Täigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) [Scope: öffentlicher Bereich]

https://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb30/k12.html#12.5

Etwas verkürzt:

Im Ergebnis darf die Löschung der Datensicherungskopie nur bei kumulativer Erfüllung folgender Anforderungen zeitlich verzögert von der Löschung des entsprechenden personenbezogenen Datums im Primärsystem erfolgen:

  • Technische Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit: [..]
  • Löschfrequenz im Backup-System: [..]
  • Verfügbarkeit nur mittels Wiederherstellung: [..]
  • Löschung bei Wiederherstellung: [..]
  • Dokumentation und Umsetzungsnachweis: [..]